Deponie-Stoppen

Zusammenfassung:



Die bRG-Entsorgunsgesellschaft mbH & Co. KG Grevenkrug möchte in einem Kiesabbaugebiet zwischen dem Bültsee und dem Schnaaper See an der B76 eine der größten „Bauschutt“-Deponien in Schleswig-Holstein einrichten und betreiben. Das ist nicht akzeptabel!

 

- Die Deponie würde in einer Kette von Grundwasserseen entstehen, die unterirdisch miteinander in Verbindung stehen. Ausgetretene Schadstoffe würden so schnell verbreitet und zusätzlich das Grundwasser geschädigt werden.


- Das oberflächlich von der direkten Deponieumgebung abfließende Wasser könnte mit Schadstoffen in die angrenzenden Seen gelangen, da die Deponie auf einer Anhöhe liegen würde.


- Die Deponie wäre nahezu vollständig von wertvollen Schutzgebieten umgeben.

 

- Die vertraglich zugesicherte spätere Renaturierung des jetzigen Kiesabbaugebietes würde durch eine Deponiegenehmigung verhindert werden.


- Die einmalige Möglichkeit, durch diese Renaturierung gleichzeitig mehrere auch landespolitisch verfolgte Naturschutzziele umzusetzen, wäre vergeben.

> Der Standort und die Umgebung sind außergewöhnlich sensibel und maximal schutzbedürftig.
 
> Zur Risikominimierung muss nach vertretbaren Standorten gesucht werden.

 

Ausführliche Informationen:

Größe und Ausmaß

Geplant wird eine Deponie in einer Grube mit einer Grundfläche von 10 ha und einer Zufahrtsfläche von 1,6 ha. Das entspricht ungefähr einer Flächengröße von 14 Fußballfeldern.

 

Im Laufe der nächsten 30 Jahre würden dort mindestens 2 Millionen Kubikmeter Abfall abgelagert werden und nach einigen Jahren Betrieb würde sich dort ein weithin sichtbarer Schuttberg erheben.

 

Eine Deponie solchen Ausmaßes wäre nach der anstehenden Stilllegung der Deponie Wittorferfeld bei Neumünster die größte Deponie Klasse I in Schleswig-Holstein (Stand 12/2012!)

In SH betriebene Deponien DK 1, Stand 12/2012 (Quelle: Abfallwirtschaftsplan Schleswig-Holstein)




Großes mögliches Einzugsgebiet:

Vorhandene Deponien DK1 in Schleswig-Holstein und die geplante Deponie "B76" ungefähr entsprechend ihrer Größe als roter Punkt dargestellt. Die beiden kleinen Deponien "Grevenkug" und "Großenaspe" sind in absehbarer Zeit verfüllt.

Wahl der Deponieart: "Grubendeponie"

Obwohl lange verboten, wird eine "Grubendeponie" geplant. Dieser Ausdruck ist aber irreführend, weil nicht nur eine Grube bis zur ebenen Erder verfüllt wird, sondern weiter Schutt abgelagert und zu einem Hügel aufgeschüttet wird - wie bei einer Hügeldeponie.

Eine solche "Grubendeponie" hat also nicht nur die Nachteile einer Grubendeponie, sondern auch noch die einer Hügeldeponie!
 
Für einen Deponie-Standort wird ein Abfließen des Sickerwassers in freiem Gefälle gefordert, u.a. um eine wartungsfreie (!) Nachsorge zu gewährleisten.

 

Geplant wird allerdings eine Deponie in einer Grube auf einer Anhöhe zwischen zwei wertvollen Seen ohne natürliche Barriere - eine denkbar ungünstige Konstellation.

(Zur Verdeutlichung nicht maßstabsgetreu dargestellt!)


Erfahrungsgemäß überdauert die Schadstoffauswaschung die Haltbarkeit künstlicher Abdichtungen.

Das oberflächlich von der Deponieumgebung abfließende Wasser würde in die angrenzenden Seen gelangen, hauptsächlich in den Bültsee.

Es besteht aber auch die Gefahr, dass durch die großflächige Versiegelung weniger Grundwasser gebildet wird, Wasser in den Auffangbecken verdunstet und der Bültsee weniger Wasser bekommt, da das Wassereinzugsgebiet relativ klein ist.

(Quelle: www.umweltdaten.landsh.de/nuis/wafis/seen)


Blick vom geplanten Deponie-Standort bergab zum Bültsee

Toteisseen-Achse

Die Deponie würde in einer Kette von Grundwasserseen entstehen, der sogenannten Toteisseen-Achse. Diese Seen stehen unterirdisch miteinander in Verbindung. Sie trennen die Halbinsel Schwansen ab. Ausgetretene Schadstoffe, möglicherweise auch radioaktives Material, würden so schnell verbreitet und das Grundwasser zusätzlich geschädigt werden.


Lage und Umgebung

"Die Region, in der die Deponie geplant wird, enthält nahezu ein vollständiges Spektrum naturnaher Gewässer und Feuchtgebiete in unterschiedlichen Ausprägungen sowie trockene und nährstoffarme Standorte mit zahlreichen seltenen Pflanzenarten. Insbesondere die natürlich vorkommenden nährstoffarmen Seen, wie der Bültsee und der Langsee, sind landesweit vom Aussterben bedroht. Für diese Seen besitzt Schleswig-Holstein auch eine bundesweite Verantwortung. Schon eine Erweiterung nur des dortigen Kiesabbaus ist mit den Naturschutzbelangen nicht mehr zu vereinbaren." (Quelle: Entwurf des Landschaftsrahmenplans 2018)


Schutzgebiete

Durch den Betrieb einer Deponie würden auch die Natur in der unmittelbaren Umgebung bzw. die Landschaft mindestens beeinträchtigt, wenn nicht sogar geschädigt werden.

Die Deponie würde…

 

- unmittelbar zwischen den zwei Teilen des FFH-Gebiets „Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen“ liegen (Natura2000),

- unmittelbar dem Naturschutzgebiet „Bültsee“ benachbart sein,

- praktisch im Landschaftsschutzgebiet entstehen,

- auf einer Verbundachse und unmittelbar an einem Schwerpunktbereich des             Biotopverbundsystems liegen,

- im Naturpark Schlei entstehen und

- im Fördergebiet Vertragsnaturschutz liegen.


Schutzgebiete überlagert dargestellt. (Quelle: www.umweltdaten.landsh.de/atlas/)


Schadstoffeintrag in die Umgebung

Ähnlich, wie hier der Sand aus der Kiesgrube geweht wird, könnte auch der Staub von einer Deponie bis in die Siedlungen und Seen geweht werden:

Schutzgüter/Tourismus

Die Deponie würde zusätzlich…

 

- in Sicht- und Hörweite zu einem Gebiet mit besonderer Erholungseignung liegen, obwohl nach Deponieverordnung auch hier ein ausreichender Schutzabstand gefordert ist,

- im Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung genehmigt werden und sich 

- in einem Ballungsgebiet von Bau- bzw. Gründenkmälern sowie archäologischen Denkmälern befinden.


Untergrund

Die Region verfügt über keine oder nur eine sehr geringe Deckschicht für das Grundwasser. Die während des Betriebs einer Deponie in die Umgebung eingetragenen Schadstoffe würden unmittelbar in das Grundwasser gelangen können:


Hintergrund

Seit 1985 wird zwischen dem Bültsee und dem Schnaaper See an der B76 bei Eckernförde Sand und Kies abgebaut. Zunächst geschah dies durch die Firma Sievers, die später insolvent wurde. 2007 fand eine Übernahme durch die Firma Glindemann statt.

Ursprünglich war der Kiesabbau für wenige Jahre vorgesehen mit anschließender Rekultivierung und Schaffung ökologisch wertvoller Flächen. Stattdessen wurde über 30 Jahre der Abbau immer wieder verlängert und ausgedehnt.

Teilweise sollten die betroffenen Flächen heute bereits rekultiviert worden sein.

Die Genehmigungs- und Abnahmevorgänge dazu lassen sich im Detail jedoch nicht mehr nachvollziehen, da die entsprechenden Akten beim Kreis Rendsburg-Eckernförde seit 2013 verschwunden sind.


Fazit:

> Am geplanten Deponie-Standort am Bültsee besteht eine einzigartige Konstellation aus außergewöhnlich sensibler Geologie und maximal schutzbedürftiger Natur. Der Betrieb einer Deponie ist dort nicht akzeptabel und nicht zu rechtfertigen.

 

> Für eine neue Deponie muss daher nach vertretbaren Alternativen gesucht werden.