Landtag Schleswig-Holstein: Beschluss des Petitionsausschusses
Kiel, 10.12.2024
" ...der Ausschuss bittet das Umweltministerium im Nachgang des Petitionsverfahrens zu klären, ob gegebenenfalls die gesetzlichen Rahmenbedingungen so geändert werden könnten, dass eine Prüfung geeigneter Deponiestandorte durch das Land erfolgt und diese dann für mögliche Vorhabenträger ausgewiesen werden."
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Stadt Eckernförde: Resolution erneuert:
Eckernförde, 18.12.2023
"Die Stadt fordert das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein auf, das jetzige Kiesabbau- und mögliche Deponiegebiet östlich des Bültsees endlich seiner Bedeutung entsprechend in das Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem einzubeziehen."
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SSW Eckernförde: Grundwasserschutz geht vor!
Rendsburg-Eckernförde, 6.12.2023
Die SSW-Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Eckernförde Jette Waldinger-Thiering in Pressemitteilung zur geplanten Bauschuttdeponie an der B76 bei Kosel: „Der Schutz unseres Grundwassers und Lebensraums muss Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben.“
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Anhörung im Landtag-SH
Kiel, 5.12.2023
Die Initiative "Deponie-Stoppen.de" wird zu ihrer Petition "Keine Bauschuttdeponie nahe Eckernförde" mit mehr als 3000 Unterschriften in einer öffentlichen Sitzung vom Petitionsausschusses im Landtag-SH angehört.
Nun wird eine Empfehlung des Ausschusses folgen.
Grüne RC-Eck: Klares Votum gegen die Errichtung einer Deponie
Kiel, 14.10.2023
Die Grünen im Kreis Rendsburg-Eckernförde stellen sich klar gegen die Errichtung einer Bauschuttdeponie auf dem Gelände der bisherigen Kiesgruben bei Gammelby und Kosel durch die Glindemann-Gruppe
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Verwaltungsbericht der Bürgermeisterin von Eckernförde
Eckernförde, 14.09.2023
"(Es) hat sich eine Bürgerinitiative "Deponie stoppen!“ gegründet und bereits eine Petition gestartet. Gleichzeitig hat sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Stadt Eckernförde sowie Vertretern der betroffenen Gemeinden (Kosel, Gammelby, Windeby) gebildet, um gemeinsam gegen das Bauvorhaben vorzugehen.
Die Verwaltung wird sich mit 1/6 der voraussichtlichen Verfahrenskosten, höchstens aber mit 5.000 Euro beteiligen. Die Kosten sind im zur Beschlussfassung vorliegenden Nachtragshaushalt 2023 berücksichtigt."
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Raumordnungsverfahren abgeschlossen: Innenministerium hält Errichtung einer Deponie an der B76 für mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar
Kiel, 13.12.2022
Die geplante Errichtung einer Deponie an der B76 bei Gammelby / Kosel sei mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar. Darüber hat das Innenministerium am 13.12.2022 das Kabinett informiert. Die Landesplanung komme zu dem Schluss, dass Errichtung und Betrieb am vorgesehenen Standort mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar seien und den Anforderungen an die Umweltverträglichkeit entsprächen. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack betont, dass dafür in der raumordnerischen Beurteilung bestimmte Maßgaben festgelegt worden seien, die von der nachfolgenden Planungsebene beachtet werden müssen.
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Anschrieben der FDP-Ratsfraktion Eckernförde
Eckernförde, 31.5.2022
"Eine Deponie in einem solch sensiblen Bereich hat voraussichtlich erhebliche negative Auswirkungen auf Natur und Umwelt in der Region. Auch wenn das Gelände der geplanten Bauschuttdeponie nicht auf dem Stadtgebiet Eckernfördes liegt, so ist die Stadt unmittelbar davon betroffen. Das Gelände befindet sich in direkter Nachbarschaft zum städtischen Schnaaper See und auf der Linie einer Seenkette zwischen Ostsee, Windebyer Noor, den beiden Schnaaper Seen, Bültsee, Langsee und der Schlei."
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Innenministerium: ROV wird durchgeführt
Kosel, 26.11.2020
Mitteilung des Bürgermeisters in der Gemeindevertretersitzung:
(...)
"Dass das Raumordnungsverfahren durchgeführt werden soll, wird bestätigt. Zurzeit laufen die Vorbereitungen für dieses Verfahren."
(...)
Volltext (hier), TOP 6
Beistandserklärung der Gemeinde Fleckeby
Fleckeby, 05.03.2020
(...)
"Es liegt im Interesse unserer Gemeinde, dass eine solche Mülldeponie in unserer Nachbargemeinde nicht eingerichtet wird, wobei ausdrücklich der Schutz unserer Natur- und Gewässerlandschaft hervorzuheben ist."
(...)
Volltext (hier) unter TOP 16
Resolution der Stadt Eckernförde
Eckernförde, 12.12.2019
(...)
Die Stadt Eckernförde fordert das Innenministerium auf, über eine Raumordnungsverfahren zu prüfen, welcher Standort (...) am besten zu Errichtung einer Bauschuttdeponie für das mittlere Schleswig-Holstein geeignet ist.
(...)
Das Innenministerium wird zudem aufgefordert, das mögliche Deponiegebiet nicht weiterhin aus dem Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem auszusparen.
Volltext (hier)
Resolution der Gemeinde Gammelby
Gammelby, 28.11.2019
(...)
Die Gemeinde Gammelby fordert das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein auf, über ein Raumordnungsverfahren zu prüfen, welcher Standort nach fachlichen Kriterien (Geologie, Hydrologie, Vegetation, Fauna, Ökoverbund, Verkehrsanbindung etc.) am besten zur Errichtung einer Bauschuttdeponie für das mittlere Schleswig-Holstein geeignet ist. Das Raumordnungsverfahren ist einem nur auf den Standort Kosel/Gammelby bezogenem Planfeststellungsverfahren vorzuschalten.
(...)
NABU S-H: Standort ungeeignet
Neumünster 06.11.2019
Aufforderung an das Innenministerium
(...)
Nach einer ersten Recherche unserer für dieses Gebiet räumlich zuständigen Untergliederung (NABU Eckernförde) zu den Themenkomplexen Geologie/Grundwasser und Naturschutz/Schutzgebiete stufen der NABU Schleswig-Holstein und der NABU Eckernförde den gewählten Standort ebenfalls als ungeeignet ein.
(...)
Gemeinde Gammelby: Raumordnungsverfahren einfordern/Plakat-Kampagne gegen Deponie
N i e d e r s c h r i f t
über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gammelby vom
08.10.2019
(...)
Die Gemeinde Kosel hat eindeutig Stellung gegen die Deponie bezogen und versucht weiterhin die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens einzufordern. Innerhalb der Gemeindevertretung Gammelby herrscht Einigkeit, dass man sich unter zu Hilfenahme des eigenen Anwaltes dieser Forderung anschließen will.
(...)
Es wird beschlossen, 5 für die Gemeinde Gammelby abgewandelte Plakate zu erwerben.
Die Aufstellungsorte müssen noch näher definiert werden.
Grüne RD-Eck: Aufforderung Raumordnungsverfahren
Gammelby, 24. September 2019
Beschluss der Kreismitgliederversammlung der Grünen, KV Rendsburg-Eckernförde
Raumordnungsverfahren für geplante Bauschuttdeponie in Kosel/Gammelby einleiten
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen, dass der Kreisverband Rendsburg-Eckernförde folgenden Antrag auf den Landesparteitag am 26./27. Oktober einbringt:
Der Landesparteitag fordert die Landesregierung dazu auf, ein Raumordnungsverfahren für die geplante Deponie der Klasse 1 in Kosel/Gammelby im Kreis Rendsburg-Eckernförde einzuleiten. Die Landtagsfraktion und der Umweltminister werden aufgefordert, sich für dieses Anliegen einzusetzen.
Gemeinde Kosel: Start Plakat-Kampagne gegen Deponie
04.09.2019 | Gemeindevertretung
Konzept zur Information der Öffentlichkeit über die geplante Deponie am Bültsee (Beschlussvorlage - 31/2019)
Die Gemeinde Kosel möchte ihre Bürger sowie auch die Nachbargemeinden auf die geplante Deponie am Bültsee aufmerksam machen. Dazu wird Frau Knabe einen Konzeptvorschlag erarbeiten und präsentieren, welcher das Aufstellen von Plakaten und Bannern sowie das Verteilen von Flyern beinhalten soll. Die Gemeinde möchte im Anschluss hierüber beraten. Beratungsinhalt soll neben der Bereitstellung von Mitteln im Haushalt, auch Inhalt/ Slogen der Plakate sein. Frau Knabe informiert darüber, dass zum jetzigen Verfahrenszeitpunkt juristisch kaum Handlungsmöglichkeiten gibt. Bisher wurden 8.000,- € für die anwaltliche Beratung verausgabt. Nach ihrer Auffassung ist hier ein Raumordnungsverfahren notwendig. Frau Knabe stellt die verschiedenen Plakatentwürfe sowie die unterschiedlichen möglichen Formen und Örtlichkeiten des Aushangs bzw. Aufstellung in der Gemeindevertretung vor. Beschluss:
Es wird beschlossen, für die vorgeschlagene Kampagne Mittel in Höhe von 2.500,- € bereitzustellen.
Grüne RD-Eck: Forderung nach Raumordnungsverfahren
Nortorf, 20. Juni 2019
Beschluss des Jahreshauptversammlung KV Rendsburg-Eckernförde
Raumordnungsverfahren für Deponie am Bültsee
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rendsburg-Eckernförde fordert die zuständigen Ministerien,
die Landtagsfraktion sowie den Landesvorstand dazu auf, bei der Planung der Deponie der Klasse I an
der B76 in den Gemeinden Gammelby und Kosel auf ein Raumordnungsverfahren hinzuwirken.
Umwelt-, Natur- und Wasserschutz als Interessen des Gemeinwohls dürfen nicht Opportunität und
wirtschaftlichen Einzelinteressen hintenangestellt werden.
Gemeinde Windeby: Deponie verhindern
N i e d e r s c h r i f t
über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Windeby vom 11.03.2019.Sitzungsort: | in der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, Frohsein 5, 24340 Windeby
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr
Ende der Sitzung: | 21.10 Uhr
(...) Das (eine Deponie) würde auch die Gemeinde Windeby betreffen. Ohne dass es zu einem formellen Beschluss mit Empfehlung an die Gemeindevertretung kam, kam der Ausschuss zu der Auffassung, die Gemeinden Kosel und Gammelby in ihrem Bestreben zu unterstützen, die durch eine Deponie zu erwartenden umweltschädlichen Eingriffe unbedingt zu verhindern.
Gemeinde Kosel: Stellungnahme zur Fortschreibung LRP 2018/Biotopverbund/Rohstoffsicherung
N i e d e r s c h r i f t
über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kosel vom 22.11.2018.
Sitzungsort: | im Landgasthof Koseler Hof, Alte Landstraße 2, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr
Ende der Sitzung: | 21.00 Uhr
Beschluss:
-Städteplanerisches Ziel der Gemeinde Kosel ist es, das Gemeindegebiet entsprechend den Richtlinien der Naturpark,- und Landschaftsschutzgebietsverordnungen im Sinne eines naturbezogenen Tourismus weiterzuentwickeln.
-Die Gemeinde bekennt sich zu den in der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Kosel festgelegten Zielen.
Der Gemeinderat beabsichtigt, zur Lenkung und Ordnung der städteplanerischen Entwicklung im Rahmen der Fortschreibung der vorbereitenden Bauleitplanung sowie des Landschaftsplanes der Gemeinde Kosel (1987) das lokale Biotopverbundsystem zu aktualisieren und dieses an das landesweite Biotopverbundachsensystem anzubinden.
-Das Planungsziel der Gemeinde Kosel ist, im Rahmen der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes die lokale Biotopverbundachse 1 "Toteis-See-Achse" als eigenständige Biotopverbundachse auszuweisen und als besonderes Schutzgut entsprechend des Gutachtens des geologischen Landesamtes S.-H. vor Schädigungen und Störungen zu schützen. Jegliche Vorhaben, die aktuell oder in Zukunft zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung des Grundwasserkörpers und damit auch zur Störung einzelner Gewässer innerhalb der "Toteis-See-Achse" führen könnten, sind zu vermeiden.
-LRP-Fortschreibung 2018: Der LRP2018 (Entwurf) weist die lokale Biotopverbundachse 1 "Toteis-See-Achse" als "Gebiet mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems (Verbundachse)", aber als nicht durchgehende Biotopverbundachse aus. Diese Verbundachse ist gemeindegebietsübergreifend durchgängig darzustellen und an den landesweiten Biotopverbund anzubinden (s. auch: Landesentwicklungsplan 2010).
-Das Planungsziel der Gemeinde Kosel ist, im Rahmen der Fortschreibung des Landschaftsplanes die lokale Biotopverbundachse "Niederung Koseler Au" zu einem gemeindegebietsübergreifenden lokalen Biotopverbund zu entwickeln und dieses gemeindegebiets-übergreifend durchgängig darzustellen und an den landesweiten Biotopverbund (s.auch: Landesentwicklungsplan 2010) anzubinden.
-Das Planungsziel der Gemeinde Kosel ist es, die Lokale Biotopverbundachse 1 "Toteis-See-Achse" im Sinne einer Durchgängigkeit weiterzuentwickeln. Dazu zählt besonders auch die Anbindung an das Biotopverbundsystem von Eckernförde sowie die Anbindung an die Biotopverbundachse – Landesebene LEP201 .
-Die landesweite Raumordnungsplanung sieht in den verschiedenen Fachplanungsebenen den Vorrang der Rohstoffsicherung vor. Bei Nichtfortschreibung dieser Fachplanung werden die betroffenen Planungsräume gegenüber anderen möglichen Vorrangflächenausweisungen blockiert. Die Landesplanung wird daher gebeten, die Fachplanungsebenen in Bezug auf die Ausweisung "Vorrang der Rohstoffsicherung" zu aktualisieren, damit die aktualisierte Vorrang-Ausweisung ermöglicht wird.
Gemeinde Kosel: Anwalt wird beauftragt
N i e d e r s c h r i f t
über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kosel vom 18.06.2018.
Sitzungsort: | im Landgasthof Koseler Hof, Alte Landstraße 2, 24354 Kosel
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr
Ende der Sitzung: | 20.50 Uhr
Juristische Beratung zum geplanten Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie an der B 76
(Beschlussvorlage - 21/2018)
(...)
Beschluss:
Es wird beschlossen, die Kosten für die juristische und/oder gutachterliche Beratung in Höhe von 10.000,00 € über den Nachtragshaushalt bereitzustellen.