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Die Planungen schreiten voran, der "Point of no Return" darf auf keine Fall erreicht werden!
Deponien werden
- erweitert,
- aufgerüstet (DK2) und
- die Laufzeit wird verlängert!
Wichtige Hintergrundinformation:
In Großenaspe wurde nun bereits eine weitere Deponie in S.-H. beantragt!
Die Firma Großenasper Entsorgungsgesellschaft mbH & Co hat im Mai 2023 beim Landesamt für Umwelt, Technischer Umweltschutz einen Antrag zur Errichtung und den Betrieb einer Deponie der Klasse I gestellt.
Beabsichtigt ist die Errichtung und der Betrieb einer Deponie der Klasse I mit einem Verfüllvolumen von ca. 2.300.000 m³, also ähnlich groß, wie am Bültsee geplant.
Volltext hier.
-> Damit ist der ohnehin schon anzuzweifelnde Bedarf an einer Deponie am Bülstsee in jedem Fall zu hinterfragen!
-> Es bestätigt sich damit auch unsere Warnung, dass einmal bestehende Deponien ausgebaut und die geplanten Laufzeiten verlängert werden. Das würde auch bei der Errichtung einer Deponie am Bültsee zu erwarten sein.
Verlauf des Genehmigungsverfahrens am Bültsee/B76:
"Sondierung": abgeschlossen
Nachdem schon im Vorfeld inoffizielle Gespräche mit den Entscheidungsträgern stattgefunden haben und dort wohl Zustimmung signalisiert wurde, wurde mit den Vorbereitungen für die offiziell nötige "Planfeststellung" Ende 2018 begonnen.
1. Scoping: abgeschlossen (11/2018)
Zu Beginn des Genehmigungsverfahren wurde mit der genehmigenden Behörde abgestimmt, in welchem Umfang untersucht werden soll, ob eine Deponie für die Umgebung verträglich wäre („Umweltverträglichkeitsuntersuchung“).
Betroffene Gemeinden und Organisationen wurden zu diesem Treffen von der Behörde eingeladen. Sie konnten dort ihre Bedenken äußern.
Die Gemeinden Gammelby und Kosel haben jeweils umfangreiche Stellungnahmen abgegeben, aus denen hervorgeht, dass der geplante Standort für eine Deponie ungeeignet ist. Beide Gemeinden lehnen den Betrieb einer Deponie dort ab.
Die großen Naturschutzverbände wurden wohl von der Behörde eingeladen, äußerten sich aber nicht und erschienen auch nicht zum Scoping-Termin.
2. Raumordnungsverfahren: abgeschlossen (12/2022).
Das Raumordnungsverfahren (ROV) für die von einem privaten Investor gewünschte Deponie am Bültsee bei Eckernförde ist abgeschlossen. Dazu hatte Ende Mai 2021 ein vorbereitender Gesprächstermin für alle betroffenen Gemeinden, Naturschutzverbänden, u.a. Organisationen, also den "Trägern öffentlicher Belange", stattgefunden. Diese hatten damit wieder die Möglichkeit, darauf hinzuweisen, dass der Standort am Bültsee/B76 in vielerlei Hinsicht ungeeignet erscheint.
Es müssen alle Standortalternativen ergebnisoffen geprüft werden, um Umweltschäden zu minimieren. Leider beschränkte sich die Standortsuche ausschließlich auf das Eigentum des Privatunternehmers.
Wie zu erwarten war, hatte jeder Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nur wenige Wochen vom 09.06.2022 bis 08.08.2022 - in der Urlaubszeit - die Möglichkeit, die Pläne und Gutachten für die geplante Deponie einzusehen und zu kommentieren.
Wir danken allen, die davon Gebrauch gemacht haben!!
Vorhandene Deponien DK1 in Schleswig-Holstein und die geplante Deponie "B76" ungefähr entsprechend ihrer Größe als roter Punkt dargestellt. Die beiden kleinen Deponien "Grevenkug" und "Großenaspe" sind in absehbarer Zeit verfüllt.
Ein Raumordnungsverfahren (ROV) hat vor der eigentlichen Antragstellung des möglichen Deponiebetreibers zu erfolgen.
Das Innenministerium hatte die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens zunächst immer wieder abgelehnt, im November 2020 seine Entscheidung revidiert und im Mai 2021 mit dem ROV begonnen.
3. Umweltverträglichkeitsprüfung: abgeschlossen (12.2022)
Die „Umweltverträglichkeitsuntersuchung“ wird üblicherweise vom Antragsteller selbst, also hier der Fa. Glindemann, durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben. Wir vermissen hier die Unabhängigkeit der Gutachter.
Es wurde bereits begonnen, auf dem geplanten Deponiegebiet den z. T. wieder vorhanden Bewuchs zu entfernen und den Boden abzugraben. Nun ist die Grube fast vollständig ausgehoben. Wie soll jetzt noch bestimmt werden, welche möglicherweise geschützten Arten dort leben?! Vorbereitende Maßnahmen für die noch nicht einmal beantragte Deponie sind nicht zulässig.
Angeblich sind diese Flächen nicht offiziell renaturiert, da dafür keine Dokumente vorliegen, so dass dieser „Abbau“ zulässig sei – nur, da die entsprechenden Akten beim Kreis RD-Eckernförde seit 2013 verschwunden sind, kann es diese Unterlagen ja auch gar nicht geben. Dabei hätte ein Fachkundiger doch sicher schnell zwischen einem regulären Abbau und der Vorbereitung einer Deponie unterscheiden können.
4. Offizielle Antragstellung des Betreibers/Beginn Planfeststellungsverfahren: ausstehend
Wann genau die Antragstellung erfolgt, ist uns nicht bekannt.
Die vom Antragsteller für Ende 2023 vorgesehene Antragstellung konnte jedenfalls bisher verzögert werden.
Unser Ziel ist, dass es gar nicht erst zu dieser Antragstellung kommt!
5. Öffentlichkeitsbeteiligung/
Stellungnahmen abgeben: ausstehend
Die Pläne und Gutachten etc. für eine Deponie der Fa. Glindemann werden öffentlich ausgelegt.
Betroffene können dann Stellung nehmen.
Üblicherweise wird dieser Zeitraum aber so knapp gewählt, dass keine Zeit bleibt, um z. B. Gegengutachten zu erstellen.
Bereiten Sie daher schon jetzt ihren Widerspruch vor!
6. Öffentlicher Erläuterungstermin: ausstehend
7. Entscheidung durch das Amt (LLUR): ausstehend
Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume wird abschließend entscheiden.
8. Ggf. Widerspruch durch Gemeinde o.a. Träger öffentlicher Belange: hoffentlich nicht nötig
googlemaps:
Point of no Return: darf auf keinen Fall erreicht werden!
Es ist ein allgemeines Prinzip der Landesentwicklung und üblicher Maßstab bei Genehmigungen, bestehende Strukturen auszubauen oder zu erweitern, wie z. B. seit Jahrzenten den Kiesabbau am Bültsee/B76.
Würde am Bültsee einmal eine Deponie entstanden sein, ist zu erwarten, dass es zu Erweiterungen kommt. Es ist zudem sehr wahrscheinlich, dass die Deponie bald auch für Schadstoffe höherer Klassen zugelassen wird, da dies für den Betreiber deutlich rentabler ist. Wäre die Deponie einmal genehmigt, ist eine solche Genehmigung nur ein einfacher Verwaltungsakt, da bei der Errichtung bereits die entsprechenden Vorkehrungen getroffen würden.